Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen podos – für „Fuß“ – und logos – für „Lehre“ – ab.
Die Maßnahmen von Podologen umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen am erkrankten oder von Krankheit bedrohten Fuß.
Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.
Sie arbeiten interdisziplinär mit Ärzten – Diabetologen, Dermatologen, Orthopäden, Chirurgen, Orthopädie-Schuhtechnikern.

Da Podologie deutschlandweit ein von Krankenkassen anerkannter medizinischer Fachberuf ist, können Patienten mit Diabetes, bzw. krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie sowie krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett) von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung erhalten.